Betriebsbeauftragter
nach § 4 Wasserhaushaltsgesetz
Bei umfangreicheren Eingriffen in den
Grundwasserhaushalt wird durch die Wasserbehörden im Rahmen der
wasserbehördlichen Erlaubnis in der Regel die Einsetzung eines
Betriebsbeauftragten nach § 4 des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG)
gefordert. Der Betriebsbeauftragte ist als eine von den
bauausführenden Firmen unabhängige Person zu bestellen. Der
Betriebsbeauftragte bildet die Schnittstelle zwischen dem Bauherren und
der Wasserbehörde und überwacht alle Maßnahmen die im
Zusammenhang mit der Grundwasserförderung stehen.
Die IGU Günther & Lippick GbR hat zahlreiche
Baumaßnahmen in Berlin und Brandenburg als Betriebsbeauftragter
begleitet und ist bei der Berliner Senatsverwaltung für
Stadtentwicklung im Gutachterpool der Betriebsbeauftragten
vertreten.
• Leistungen des
Betriebsbeauftragten
- Kontrolle der Auflagen der wasserbehördlichen Erlaubnis
während der Ausführung
- Kontrolle der Grundwasserabsenkungsmaßnahme sowie deren
Auswirkungen
- Prüfung der Qualitätssicherungsberichte und des
Havariekonzeptes
- Kontrolle und Auswertung von Dichtigkeitsüberprüfungen,
Pumpversuchen
- Dokumentation von Grundwasserhaltungsmaßnahmen für den
Bauherren und Wasserbehörden
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