Das
Kreislauf-Wirtschaftsgesetz erfordert bei Abriß- und
Aushubmaßnahmen eine fachgerechte Separierung und korrekte
Entsorgung der anfallenden Abfälle. Unser Ingenieurbüro kann
dem Bauherren dabei in allen Phasen von der Schadstofferkundung
über die Klassifizierung von Abfallstoffen bis zum Aufzeigen von
Entsorgungswegen incl. Nachweisverfahren beratend zur Seite stehen.
Die IGU Günther & Lippick GbR verfügt sowohl über
qualifiziertes Fachpersonal (z.B. Asbestsachverständiger nach TRGS
519) und die technischen Analysemöglichkeiten als auch über
umfangreiche Erfahrungen, die aus einer Vielzahl von Projekten gewonnen
wurden.
|
|
|