Koordination
von Arbeiten in kontaminierten Bereichen nach BGR 128
• Aufstellen einer arbeits- oder baustellenbezogenen
Betriebsanweisung
• Einweisen der Versicherten in die jeweiligen Gefährdungen
der Arbeits- oder Baustelle
• Überwachen der in der Betriebsanweisung festgelegten
Forderungen
• Veranlassen erforderlicher Gefahrstoffuntersuchungen und
-messungen sowie Bewerten der Ergebnisse
• Terminieren von Einzelgewerken und Bewerten ihrer Auswirkungen
aufeinander hinsichtlich möglicher Gefahren
|
|